BGH-Urteil: E-Mail gilt mit Eingang auf dem Server als zugestellt

Laut BGH gilt eine E-Mail dann als zugestellt, wenn sie auf dem Mailserver des Unternehmens eintrifft und innerhalb der üblichen Geschäftszeiten erstmals gesehen werden kann. Es spielt keine Rolle, ob und wann der Empfänger die E-Mail wirklich liest.

Anwalt.de, 20.12.2022