Regeln für die Erstellung einer wirkungsvollen E-Mail-Signatur

Der Blogbeitrag behandelt die Elemente, die in einer guten Signatur enthalten sein sollten. Diese sind laut Blog: Namen, Informationen zum Unternehmen, Links zu den sozialen Netzwerken, Handlungsaufforderung, Links zur Website des Unternehmens, branchenspezifische Hinweise oder rechtliche Anforderungen sowie thematische Bilder oder das Firmenlogo.

Hinweis unserer Redaktion: Handlungsaufforderungen (Call-for-action) werden in der Rechtsprechung als werbend angesehen, weshalb sie – v.a. bei unverlangt zugesandten E-Mails – als Risikofaktor betrachtet werden. Auch die Anregung, Bilder in die Signatur zu integrieren, ist nicht unumstritten. HTML-Elemente werden in vielen Unternehmen gelöscht.

Der-Bank-Blog, 6.7.2023