Datenschutz

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Bislang konnten US-Behörden bei E-Mail-Providern ältere E-Mails ohne Durchsuchungsbeschluss durchforsten. Das soll nach einem neuen Gesetzentwurf anders werden. Doch auch der neue Entwurf sieht keine Information des Betroffenen vor – und damit auch keine Möglichkeit, sich zu wehren.
Spiegel.de, 28.4.2016

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Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder haben einen hilfreichen Leitfaden zur datenschutzgerechten Nutzung von E-Mail und Internet am Arbeitsplatz vorgestellt. Dieser zeigt Voraussetzungen und Grenzen des datenschutzrechtlich zulässigen Umgangs mit IT im Unternehmensumfeld auf. Der Artikel fasst wesentliche Elemente zusammen.

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